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Wer zahlt für den Autoglasschaden?

Die Kosten für die Behebung eines Autoglasschadens hängen von der Art des Schadens, der Art des Glases und der Art der Versicherung ab. Grundsätzlich gilt:

  • Teilkaskoversicherung: Diese Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Reparatur oder den Austausch des Autoglas bei Schäden durch Steinschlag, Unfall, Vandalismus oder Naturgewalten. Dabei entfällt meist die Selbstbeteiligung bei einer Reparatur, während sie bei einem Austausch anfällt. Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt vom Vertrag ab und liegt meist zwischen 150 und 300 Euro. Die Teilkaskoversicherung beeinflusst nicht den Schadenfreiheitsrabatt.

  • Vollkaskoversicherung: Diese Versicherung übernimmt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkaskoversicherung auch die Kosten für den Autoglasschaden, wenn dieser durch eigenes Verschulden verursacht wurde. Dabei fällt sowohl bei einer Reparatur als auch bei einem Austausch die Selbstbeteiligung an. Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt vom Vertrag ab und liegt meist zwischen 300 und 500 Euro. Die Vollkaskoversicherung beeinflusst den Schadenfreiheitsrabatt, wenn ein Schadensfall gemeldet wird.

  • Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung übernimmt keine Kosten für den eigenen Autoglasschaden, sondern nur für den Schaden, den man einem anderen Fahrzeug zufügt. Dabei fällt keine Selbstbeteiligung an. Die Haftpflichtversicherung beeinflusst den Schadenfreiheitsrabatt, wenn ein Schadensfall gemeldet wird.

Um die genauen Kosten und Konditionen für Ihren Autoglasschaden zu erfahren, sollten Sie sich an Ihre Versicherung wenden oder einen Kostenvoranschlag bei einer Fachwerkstatt einholen.

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